Bei Prüfungen kommt es immer wieder vor, dass Prüfer einen Sachbezug unterstellen, obwohl laut Aussagen des Dienstnehmers tatsächlich keine Privatfahrten unternommen werden. Meist wird dies mit einem fehlenden Fahrtenbuch begründet. Das BFG hat sich zwei Fälle entschieden und vollständig diametral entschieden.
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