§ 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG sieht Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit vor, wenn "bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2) aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlt". Genau diese Frage, was man unter einer gesellschaftsvertraglichen Sonderbestimmung versteht, bekommt der Autor sehr oft in Seminaren gestellt. Der VwGH hat sich mit der Entscheidung vom 17. 10. 2018 (Ra 2017/13/0051) mit so einer Frage auseinandergesetzt.