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Die Umsatzsteuerbarkeit von Ausgleichsbeträgen bei der Nichtinanspruchnahme einer Leistung (EuGH Rs MEO)

UmsatzsteuerAufsatzJulia Tumpeltaxlex 2019, 180 - 183 Heft 6 v. 14.6.2019

Der EuGH hat in der Rs MEO, konträr zur bisherigen hL, eine Ausgleichszahlung für entgangenen Gewinn, die den Zeitraum nach Vertragsbeendigung bis zum vertraglich vereinbarten Laufzeitende betraf, als Teil des Gesamtpreises angesehen. Somit unterliegt die Zahlung der Umsatzsteuer. Die hL hätte diese Zahlung hingegen als "echten" - nicht steuerbaren - Schadenersatz eingeordnet.

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