( TabakmonopolG 1996 § 40 Abs 3 ) Zulässigkeit des Individualantrags auf Aufhebung einer Preisregelung des Tabakmonopolgesetzes 1996; Verletzung der Erwerbsausübungsfreiheit durch den gesetzlichen Höchstpreis für den Verkauf von Tabakwaren in Gastgewerbebetrieben; keine Rechtfertigung dieser Regelung in Hinblick auf eine Existenzsicherung der Tabaktrafiken; kein sonstiges öffentliches Interesse erkennbar; kein adäquates Mittel zur Erreichung des an sich zulässigen Zieles eines Existenz- und Konkurrenzschutzes. VfGH G-239/96 v. 10.06.1999.