Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sacheinlagen wird seit jeher kontrovers diskutiert. Basierend auf einem Vorabentscheidungsersuchen des VwGH hat das Gericht der Europäischen Union in einem aktuellen Urteil Aussagen zu dieser Thematik getroffen und kommt zum Ergebnis, dass die österreichische Rechtslage unionsrechtswidrig ist.
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