Der VwGH hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob eine Zahlung aufgrund einer Selbstanzeige auf dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen als Guthaben auszuweisen ist (und in weiterer Folge zu einer Rückzahlung führen kann), wenn die (spätere) Festsetzung der zugrunde liegenden Abgabenschuld aufgrund der eingetretenen absoluten Verjährung nicht mehr möglich war.
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