Mit Richtlinie des BMF vom 1. 4. 2025, 2025-0.125.283, BMF-AV 2025/24, werden die Gebührenrichtlinien neu verlautbart (GebR 2025) und treten an die Stelle der GebR 2019. Die GebR 2025 sind ab 1. 4. 2025 anzuwenden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.