Das mit dem AbgÄG 2024 besiegelte Aus von § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG ab 1. 1. 2025 sowie das derzeit anhängige EuGH-Verfahren in der Rs Schoger, C-460/24 , zum Beihilfecharakter der Bestimmung beschäftigen Österreichs Banken, Versicherungen und Pensionskassen nachhaltig. Nachstehend wird umrissen, welche Auswirkungen der Entfall der Umsatzsteuerbefreiung sowie eine mögliche Feststellung des Vorliegens einer unionsrechtlich unzulässigen Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV auf betroffene Unternehmer entfalten und inwieweit sich daraus Handlungsbedarf ergibt. Zudem werden mögliche Alternativen für Banken, Versicherungen und Pensionskassen aufgezeigt.

