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WiEReG-Selbstanzeigen 2.0

SteuernSteuerrechtNatascha SautterSWK 2025, 551 - 553 Heft 10 v. 1.4.2025

Laut aktueller Statistik gab es in den Jahren 2023 und 2024 in etwa gleichbleibend viele Strafverfahren wegen WiEReG-Meldepflichtverletzungen. Die Höhe der Geldstrafen nahm allerdings zu. Im Jahr 2023 wurden 131 Strafverfügungen bzw Straferkenntnisse mit Geldstrafen von 738.800 Euro verhängt, im Jahr 2024 waren es 150 Strafverfügungen bzw Straferkenntnisse mit Geldstrafen von 1.192.900 Euro. Die Verschärfung der Strafpraxis wird damit begründet, dass die Meldepflichten nach dem WiEReG inzwischen bekannt sind bzw die betroffenen Unternehmer oftmals bereits mit früheren Zwangsstrafverfahren in Berührung gekommen sind. Bei Strafdrohungen von bis zu 200.000 Euro liegt der Wunsch nahe, ein Strafverfahren von vornherein zu vermeiden.

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