Am 17. 3. 2025 hat das BMF Stellung zur Frage bezogen, zu welchem Zeitpunkt bei Verwendung der FinanzOnline-Funktion „Nachreichung von Unterlagen zur Jahreserklärung“ der Offenlegungspflicht entsprochen wird: wenn die gesonderten Unterlagen zeitlich nach Einreichung der Steuererklärung, aber am selben Tag übermittelt werden, oder kommt eine Stunden-, Minuten- oder gar Sekunden-Betrachtung zur Anwendung?

