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Keine Rechtsgeschäftsgebühr für Hotelpachtverträge

SteuernSteuerrechtBernhard OreschnikSWK 2024, 403 - 406 Heft 7 v. 1.3.2024

Nach einem aktuellen Erkenntnis des BFG ist die Gebührenbefreiung in § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG auch auf Bestandverträge zwischen dem Bestandgeber und der Betreibergesellschaft von Beherbergungsunternehmen als Bestandnehmerin anwendbar. Hotelpachtverträge unterliegen daher nicht der Rechtsgeschäftsgebühr.

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