Mit Erlass des BMF vom 13. 2. 2024, 2024-0.081.962, wurde eine Konsultationsvereinbarung veröffentlicht, die die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich iSd Art 4 DBA Griechenland betrifft. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.

