Mit dem COFAG-NoAG zieht der Gesetzgeber einen vorläufigen Schlussstrich unter die turbulente Ära der COVID-19-Gesetzgebung und die Vergabe von COVID-19-Förderungen.
Mit dem COFAG-NoAG zieht der Gesetzgeber einen vorläufigen Schlussstrich unter die turbulente Ära der COVID-19-Gesetzgebung und die Vergabe von COVID-19-Förderungen.
