Die am 31. 7. 2024 ergangene SteuerreportingVO gibt vor, wie ab dem Jahr 2025 von inländischen Abzugsverpflichteten die Höhe der erzielten KESt-pflichtigen Einkünfte den jeweiligen Steuerpflichtigen mitzuteilen sind. Ein erster Beitrag beleuchtet dabei den Aufbau und die formalen Erfordernisse des neuen Steuerreportings, während sich ein zweiter Beitrag ausführlich mit Detailfragen zur ebenfalls in der SteuerreportingVO geregelten Anrechnung von ausländischen Quellensteuern auseinandersetzt. Dieser dritte Beitrag stellt nunmehr zwei Sonderregelungen für Investmentfonds vor, die in § 4 ebenso Eingang in die SteuerreportingVO gefunden haben: die Voraussetzungen zur Vornahme eines Verlustausgleichs mit über Investmentfonds bezogenen inländischen Dividenden und der Umgang mit negativen ausschüttungsgleichen Erträgen bzw negativer ausgewiesener Kapitalertragsteuer.

