Gebührenbefreiungen und steuerlich absetzbare Posten: Kosten für die Beseitigung von Schäden nach einer Katastrophe, wie etwa das Auspumpen von Kellern, sind steuerlich abzugsfähig. Auch Reparatur- und Sanierungskosten für Alltagsgegenstände wie Autos, PCs, Kleidung und Geschirr können steuerlich geltend gemacht werden, soweit keine Versicherung oder öffentlichen Hilfsgelder zur Verfügung stehen.

