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(Steuerliche) Erleichterungen, Kurzarbeit, Sonderkredite und Garantien bei Hochwasserkatastrophen

TagesfragenSteuerrechtSWK 2024, 1144 Heft 27 v. 25.9.2024

Gebührenbefreiungen und steuerlich absetzbare Posten: Kosten für die Beseitigung von Schäden nach einer Katastrophe, wie etwa das Auspumpen von Kellern, sind steuerlich abzugsfähig. Auch Reparatur- und Sanierungskosten für Alltagsgegenstände wie Autos, PCs, Kleidung und Geschirr können steuerlich geltend gemacht werden, soweit keine Versicherung oder öffentlichen Hilfsgelder zur Verfügung stehen.

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