Kürzlich wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Meldung einer Umgründung nach § 13 Abs 1 UmgrStG (UmgrMV) im BGBl veröffentlicht. Die Verordnung sieht einheitliche und standardisierte Vorgaben für die Meldung einer Umgründung bei Finanzamtszuständigkeit vor („strukturierte Meldung“) und ist daher für die Umgründungspraxis von großer Bedeutung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den Hintergründen sowie den neuen Vorgaben der UmgrMV.

