Eine Satzungsänderung des Gerichtshofs der Europäischen Union sieht unter anderem eine teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht vor, die ab dem 1. 10. 2024 gelten wird. Diese Übertragung betrifft das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Verbrauchsteuern, den Zollkodex, die zolltarifliche Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Flug- und Fahrgäste im Fall der Nichtbeförderung, bei Verspätung oder bei Annullierung von Transportleistungen sowie das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.

