Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) plant der Gesetzgeber eine Änderung dahingehend, dass virtuelle Beteiligungen (phantom shares) steuerneutral in neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen – unter gewissen Voraussetzungen – überführt werden können. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die neue Regelung und geht abschließend auch auf verschiedene Zweifelsfragen iZm der Neuregelung ein.
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