Am 26. 2. 2024 hat der Rat der EU eine Verordnung über Sofortzahlungen angenommen, die es ermöglichen wird, Geld innerhalb von zehn Sekunden zu überweisen, rund um die Uhr, auch außerhalb der Geschäftszeiten, und das nicht nur innerhalb eines Landes, sondern auch in andere EU-Mitgliedstaaten. Die neuen Vorschriften werden nach einem Übergangszeitraum in Kraft treten, der für das Euro-Währungsgebiet kürzer und für das Nicht-Euro-Währungsgebiet länger sein wird.

