Am 18. 3. 2024 hat der Rat der EU eine neue Verordnung angenommen, mit der die Überwachung des Energiegroßhandelsmarkts in der EU gestärkt und ein offener und fairer Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten gewährleistet wird.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

