Seit Kurzem findet sich ein interessanter Antrag zur Änderung der Satzung des Gerichtshofs zum Abruf auf der Webseite des EuGH. So soll von der primärrechtlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, dass (bestimmte) Vorabentscheidungsersuchen vom Gericht und nicht mehr vom Gerichtshof entschieden werden sollen. Dieser Beitrag soll dies kurz beleuchten.
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