Ein modernes Ermittlungsverfahren erfordert häufig die Übermittlung größerer Mengen elektronischer Daten vom Abgabepflichtigen an die Abgabenbehörde, die Finanzstrafbehörde oder das Bundesfinanzgericht. Die bisher dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind mit unterschiedlichen Nachteilen behaftet. Der elektronische Dateitransfer schafft für bestimmte Anwendungsfälle ein neues bedürfnisgerechtes Medium der Datenübermittlung.