In einer am 12. 9. 2023 vorgelegten Mitteilung zur Entlastung für KMU (COM[2023] 535) schlägt die Europäische Kommission neue Maßnahmen vor, die für kurzfristige Entlastung sorgen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der KMU stärken und ein faires Unternehmensumfeld auf dem gesamten Binnenmarkt fördern werden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.