Die von 1. 5. 2022 bis 30. 6. 2023 befristete Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro wird nicht verlängert (§ 124b Z 395 EStG). Somit müssen in den Personalabrechnungen ab Juli 2023 wieder die alten Werte angesetzt werden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.