Mit dem Start-up-Förderungsgesetz – das als Begutachtungsentwurf vorliegt – wird in § 67a EStG ab dem Jahr 2024 eine zusätzliche Möglichkeit der begünstigten Abgabe von Kapitalanteilen der Arbeitgebergesellschaft an Arbeitnehmer geschaffen. Diese nimmt insbesondere auf die spezifischen Probleme von Start-ups Bedacht. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Voraussetzungen und Wirkungen der neuen Steuerbegünstigung für Arbeitnehmer dargestellt.