Die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union wurde mit 14. 12. 2022 von den EU-Mitgliedstaaten angenommen und ist nun von diesen bis Ende 2023 verpflichtend in nationales Recht umzusetzen. Auslöser und inhaltliche Vorlage für die Richtlinie waren die im Rahmen des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (Inclusive Framework) erarbeiteten und von der OECD im Dezember 2021 veröffentlichten Global Anti-Base Erosion-Mustervorschriften (GloBE-MV). Wichtiger Bestandteil der Überlegungen vieler Staaten, welche die nationale Umsetzung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung planen, ist die Einführung einer in den GloBE-MV und der Richtlinie optional vorgesehenen nationalen Ergänzungssteuer, zu der in den Anfang 2023 von der OECD zu den GloBE-MV veröffentlichten Administrative Guidance erstmals Details enthalten sind. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung und die Stellung der nationalen Ergänzungssteuer in diesem System und stellt Überlegungen hinsichtlich einer etwaigen Umsetzung einer solchen nationalen Ergänzungssteuer an.