(SWK) – Die neue europäische multilaterale Rahmenvereinbarung bietet ab 1. 7. 2023 ein vereinfachtes sozialversicherungsrechtliches Regelwerk für grenzüberschreitende Telearbeit.
Schlagwörter:
Rahmenvereinbarung; SV-Zuständigkeit
(SWK) – Die neue europäische multilaterale Rahmenvereinbarung bietet ab 1. 7. 2023 ein vereinfachtes sozialversicherungsrechtliches Regelwerk für grenzüberschreitende Telearbeit.
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