Als eine Voraussetzung der Befugnis zur Berufsausübung als Steuerberater gilt die besondere Vertrauenswürdigkeit. Wie in diesem Zusammenhang eine Verurteilung durch ein ausländisches Gericht zu werten ist, hatte der VwGH kürzlich zu entscheiden (VwGH 21. 2. 2023, Ra 2019/04/0114).
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