In seiner jüngsten Entscheidung vom 19. 10. 2022, Ro 2022/15/0032, hatte der VwGH Gelegenheit, sich mit der nahtlosen Übertragung innerhalb einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs 5 KStG im Zuge einer Verschmelzung zu befassen. Dieser Beitrag widmet sich den nun verbleibenden offenen Folgefragen, die sich iZm den vom VwGH aufgestellten Voraussetzungen ergeben.
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