Apotheken unterliegen als Pflichtmitglieder dem Tourismusbeitrag jenes Bundeslandes, in welchem sich ihr Sitz oder eine Betriebsstätte befindet. Dabei sind die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Beitragshöhe sehr groß, wobei sich gerade Unternehmen in Tirol mit der höchsten Abgabenlast konfrontiert sehen. Die Umsätze der Apotheken mit den Sozialversicherungsträgern standen im Fokus einer aktuellen Entscheidung des VwGH, welche nun zumindest für Tirol Klarheit schafft.

