Der VwGH hat in einem kürzlich ergangenen Erkenntnis (VwGH 13. 1. 2021, Ro 2018/13/0003) wichtige Aussagen zur ertragsteuerlichen Behandlung ausländischer Investmentstrukturen getroffen. Das Höchstgericht hat sich dabei erstmals mit dem InvFG 2011 in seiner mit dem AIFMG (BGBl I 2013/135) eingeführten Fassung auseinandergesetzt und ua die Unionsrechtskonformität der auf ausländische Investmentstrukturen abzielenden Bestimmungen in Teilen bestätigt.