Die Einführung eines befristeten Verlustrücktrags im Rahmen des KonStG 2020 war wohl die ertragsteuerlich interessanteste Reaktionsmaßnahme des Steuergesetzgebers auf die COVID-19-Krise. Um den entlastenden Liquiditätseffekt zu beschleunigen, wurde mit der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung und der dort geregelten Möglichkeit zur Bildung einer COVID-19-Rücklage eine vorzeitige Berücksichtigung voraussichtlicher Verluste 2020 vorgesehen. Die Literatur befasste sich bereits umfassend mit dem Thema. Dieser Beitrag behandelt in der Literatur und Praxis aufgeworfene Zweifelsfragen.