Dr. Andrei Bodis ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes.
Die Besteuerungsgrundlage wird mit 33 % der insgesamt im Besteuerungszeitraum erzielten Einkünfte als Sportlerin einschließlich der Werbetätigkeit festgesetzt.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.