Laut Homepage des BMF können Unternehmen, die
im Betrachtungszeitraum mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019)
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Laut Homepage des BMF können Unternehmen, die
im Betrachtungszeitraum mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019)
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.