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Hilfe für vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen

TagesfragenSteuerrechtSWK 2021, 333 Heft 5 v. 10.2.2021

Laut Homepage des BMF können Unternehmen, die

im Betrachtungszeitraum mindestens 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019)

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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