Als neues Hilfsinstrument iZm COVID-19 können demnächst Unternehmen, die mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben, über FinanzOnline den sogenannten „Ausfallsbonus“ beantragen. Dies gilt auch für Unternehmen, die im Lockdown nicht geschlossen waren.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.