Mit einem 98-seitigen Erlass des BMF vom 10. 12. 2020 erfolgte die jährliche Wartung der UStR. In vielen Randziffern kam es zu Änderungen des Datums wegen der Verschiebung des E-Commerce-Pakets auf 1. 7. 2021 entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. Unter Berücksichtigung dieses Umstands ist der Erlass in diesem Jahr bemerkenswert kurz ausgefallen. Im Folgenden sollen die wesentlichen Aussagen des Wartungserlasses im Überblick dargestellt werden.