Die Skandale rund um die Bankpleite im Burgenland sowie der Untergang von Wirecard im Jahr 2020 lassen die Frage des Zeitpunkts der Realisierung von Verlusten aus Kapitalvermögen aktuell werden. Im Rahmen der Kapitalvermögensbesteuerung müssen Verluste stets im selben Jahr mit anderen Kapitaleinkünften ausgeglichen werden; sie können nicht auf eine spätere Veranlagung vorgetragen werden.
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