Bis zum 30. 6. 2021 ist das Pendlerpauschale bei COVID-19-bedingtem Homeoffice im selben Ausmaß wie zuvor zu berücksichtigen. Diese Sonderregelung gilt ab 1. 7. 2021 nicht mehr. Entscheidend ist wieder die Anzahl der Tage pro Monat, an denen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt werden:.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.