(SWK) – Das Plenum des Nationalrats hat am 16. 6. 2021 per Initiativ- bzw Abänderungsantrag im Budgetausschuss eingebrachte Änderungen iZm COVID-19-Hilfsmaßnahmen beschlossen. Im EStG kommt es zu einer expliziten Klarstellung der Steuerpflicht von „Zahlungen zum Ersatz entgehender Umsätze“. Auch bei Ausfallsbonus, Härtefallfonds und Verlustersatz wurden Verlängerungen bzw Anpassungen angekündigt.
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