Regierung und Sozialpartner haben sich auf die Fortführung der Kurzarbeit über den Juni 2021 hinaus geeinigt. Auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen wird hier ein erster Überblick gegeben. Die verbindlichen Rechtsgrundlagen (Sozialpartnervereinbarung, AMS-Richtlinien) existieren zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht und müssen daher (vor allem für die Klärung von Detailfragen) abgewartet werden.
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