Am 29. 6. 2021 wurden mit der Richtlinie des BMF vom 1. 7. 2021, 2021-0.410.665, BMF-AV 2021/89, die Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 (KfzBStR 2021) in der Findok veröffentlicht. Die KfzBStR 2021 sind ab 1. 7. 2021 anzuwenden und stellen einen Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991, zum KfzStG 1992 sowie zum VersStG 1953 dar.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.