Die Diskussionen über die Zulässigkeit der Verhängung von Zuschlägen iSd § 29 Abs 6 FinStrG nehmen kein Ende. Eine jüngere Entscheidung des BFG setzte sich abermals mit diesem Thema auseinander. Nun ist auch höchstgerichtliche Rechtsprechung seitens des VwGH zur abschließenden Klärung einzelner Fragen iZm § 29 Abs 6 FinStrG ergangen (VwGH 30. 1. 2020, Ra 2019/16/0205), die Anfang März 2020 im RIS veröffentlicht wurde. Tibor Nagy und Maria Auer beleuchten die ergangene VwGH-Entscheidung kritisch.