Am 27. 3. 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur zehnten Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006 in BGBl II 2020/122 kundgemacht (zu Details siehe Bauer, Elektronische Zustellung – Einschränkung der Verzichtsmöglichkeit in FinanzOnline, in der demnächst erscheinenden AVR-Aprilausgabe).
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.