Der Bund hat im Zuge der Ausgliederung der ÖBB aus dem staatlichen Regelungssystem 1992 für Bedienstete, die vor der Umstrukturierung in einem Beamtendienstverhältnis standen, umfangreiche Haftungen übernommen. Trotz der rechtlich relevanten Unterscheidung sieht das IESG keine Ausnahmebestimmungen vor. Der Aufsatz untersucht die Problematik, dass die ÖBB-Gesellschaften auch für diese Bediensteten im Fall der Insolvenz Zahlungen an den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds leisten müssen.