Während es in den letzten Jahrzehnten so gut wie keine oberstgerichtliche Entscheidung zum Streikrecht, insb zum Entgeltanspruch arbeitswilliger Arbeitnehmer gegeben hat, wurden in den letzten Monaten gleich drei Entscheidungen zu diesem Thema gefällt. In allen drei Fällen handelte es sich um die von der Gewerkschaft der EisenbahnerInnen organisierten Streiks der ÖBB-Bediensteten gegen geplante Änderungen des Dienstrechts der EisenbahnerInnen im Juni und November 2003.