Herr Univ.-Prof. Dr. Michael Schwimann erteilt dem OGH anläßlich der Besprechung der E OGH 11.7.1990, 1 Ob 648, 639/90, JBl 1992, 189 ff, eine kräftige Urteilsschelte. Als Klagsvertreter im gegenständlichen Prozeß ist mir der Sachverhalt naturgemäß im Detail bekannt, ich sehe mich daher veranlaßt, die Entscheidungsbesprechung nicht unwidersprochen zu lassen.