Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006, das vor kurzem als Ministerialentwurf zur Begutachtung versendet worden ist (349/ME 22. GP), soll ua ein Straftatbestand gegen Stalking (der Täter stellt dem Opfer nach und beeinträchtigt damit dessen Lebensführung unzumutbar) geschaffen werden. In diesem Zusammenhang ist geplant, einen Unterlassungsanspruch gegen Eingriffe in die Privatsphäre einzuführen und dessen Vollstreckung in der EO zu regeln. Zur Sicherung des Anspruchs sollen die Kontaktaufnahme, der Aufenthalt an bestimmten Orten, die Weitergabe persönlicher Daten und die Verfolgung einer Person auch mit einstweiliger Verfügung verboten werden können.