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Strafbarkeit unangemessener Gewinnaufteilung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1997, 704 Heft 11 v. 15.11.1997

§ 33 Abs 1 FinStrG

Wird zwischen einem Wirtschaftstreuhänder und seiner Ehegattin, die sich in einer KG zusammengeschlossen haben, der Gewinn unangemessen aufgeteilt, und verweigert der Wirtschaftstreuhänder die Mitarbeit an der Aufklärung von Umfang und Inhalt der Tätigkeit der Ehegattin bis hin zu einer Vernichtung von Aufzeichnungen, so ist die Annahme einer Abgabenhinterziehung berechtigt.

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