Mit 1. Jänner 2025 ist das Strafprozessrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten, das die politischen Akteurinnen und Akteure nicht ohne Stolz als größte Reform des Strafprozessrechts seit 20 Jahren bezeichnet haben. Dass man es trotzdem nicht für erforderlich gehalten hat, bereits bei der Konzeption des Reformpakets Praktiker:innen einzubeziehen, die die Regelungen in ihrer Arbeit tagtäglich anwenden und ihnen entsprechen müssen, erweist sich nun als gravierendes Defizit. Viele Details der Reform sowie deren Auswirkungen und Folgen auf die Praxis konnten nicht diskutiert werden und so manche Warnung der Praktiker:innen wurde in den Wind geschlagen und die Regelung trotzdem beschlossen. Für einen einer solchen Reform angemessenen Begutachtungsprozess war letztlich nicht mehr genügend Zeit, weil die politische Koordinierung Monate in Anspruch genommen hat.

