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Strafverfahren gegen tatbeteiligte Unmündige (nach dem StPRÄG 2024) und deren Vernehmung

WissenschaftDr. Johannes OberlaberRZ 2025, 67 Heft 5 v. 15.5.2025

Unmündige, die mit Strafe bedrohte Handlungen begehen, standen zuletzt verstärkt im öffentlichen und fachlichen Diskurs. Das StPRÄG 2024 wirft in diesem Zusammenhang noch mehr Fragen auf, als sich schon bisher stellten, wie etwa, ob es ein Ermittlungsverfahren gegen unmündige Tatbeteiligte gibt. Anschließend wird der Frage nachgegangen, wie die Wahrnehmungen tatbeteiligter Unmündiger in das Strafverfahren einfließen können.1)1)Der Autor dankt Herrn EStA HR Mag. Manfred Holzinger für seine Diskussionsbereitschaft und seine zahlreichen Anregungen.

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